Vertretungsregelung - Regelungen zur Erreichbarkeit

Ich bin aufgrund meines Schichtdienstes im Krankenhaus nicht zu fixen Zeiten erreichbar. Es ist hilfreich wenn sie mir eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen für den Rückruf. Anrufe und Nachrichten werden von mir Montag- Freitag (Ausnahme Urlaub und Feiertage) zeitnahe beantwortet. Sollte ich nicht erreichbar sein, erklären Sie sich damit einverstanden bei Problemen selbstständig und in Eigenverantwortung einen Facharzt oder ein Spital zu kontaktieren. Die Betreuung nach ambulanter Geburt kann nur nach schriftlicher Vereinbarung gewährleistet werden. Des Weiteren erklären Sie sich damit einverstanden, dass ich im Urlaubs- oder Krankheitsfall wenn möglich durch eine Kollegin vertreten werde, welcher ich sowohl ihre Kontakt- als auch Betreuungsdaten weitergeben darf. Die Vertretung kann jedoch nicht garantiert werden.